Factoring führt in der Regel nicht zu einem Mehraufwand in der Buchhaltung, da eine offene Forderung abgetreten wird und im Gegenzug Liquidität erhalten wird. Allerdings gibt es einige Besonderheiten in der Buchhaltung. Es kommt darauf an, ob es sich um Factoring ohne oder mit Regress handelt.
Beispiel: Verbuchung ohne Regress
Schritt 1: Verkauf der Forderung an MantaFlow (80 % Auszahlung, 20 % Sicherungseinbehalt):
Bank (80 %) / Forderungen Debitoren (100 %)
Factoring-Sicherheit / Forderungen Debitoren (20 %)
Schritt 2: Ausbuchung des Sicherungseinbehalts, wenn MantaFlow den Restbetrag auszahlt:
Bank / Factoring-Sicherheit (20 %)
Schritt 3: Factoring-Gebühren verbuchen:
Factoring-Aufwand / Bank (Gebührenbetrag)
Beispiel: Verbuchung mit Regress
Schritt 1: Erhalt der Vorauszahlung (80 %) von MantaFlow:
Bank / Verbindlichkeit Factoring (80 %)
Schritt 2: Zahlung des Debitors erfolgt an MantaFlow:
Verbindlichkeit Factoring / Forderungen Debitoren (100 %)
Schritt 3: Factoring-Gebühren verbuchen:
Factoring-Aufwand / Bank (Gebührenbetrag)
Zusammengefasst:
– Factoring verändert die Bilanzstruktur – weniger Forderungen, mehr Liquidität.
– Buchhaltung hängt vom Factoring-Typ ab – mit Regress bleibt Risiko beim Unternehmen.
– Factoring-Gebühren als Aufwand verbuchen.
– Umsatzsteuer bleibt unverändert.